Neun Schritte vom ersten Gespräch bis zur Urkunde auf Ihren Namen. Jede Phase begleiten wir — und es ist eigens markiert, wo Ihr eigener Anwalt übernimmt.
Lieber offline lesen?
Das ganze Verfahren in einem Dokument: neun Schritte, die Gebühren und die Fristen. Sagen Sie uns, wohin wir es senden dürfen.
Wir beginnen damit, wie die Immobilie genutzt werden soll: Budget, Region und Zeitrahmen. Daraus entsteht eine Auswahlliste von Residenzen, die Ihre Zeit wert sind — online oder persönlich vorgestellt. Jede Besichtigung begleitet unser eigenes Team.
Die meisten Käufer kommen für zwei bis vier Tage. Wir organisieren die Flughafentransfers, den Zeitplan und die Besichtigungen selbst — die Reise gehört den Häusern, nicht der Logistik.
Nach der Entscheidung nimmt eine Reservierungsanzahlung die Immobilie vom Markt und fixiert den vereinbarten Preis samt Zahlungsbedingungen. Üblich sind £1.000–£5.000 (rund €2.000–€5.000); für die Unterzeichnung des Kaufvertrags bleiben in der Regel zwei bis vier Wochen.
Das Reservierungsformular hält fest, was die Anzahlung abdeckt und bis wann unterschrieben werden muss.
Sie beauftragen Ihren eigenen Anwalt — unabhängig vom Verkäufer und von uns. Er prüft die Eigentumsurkunde und ihren Typ, recherchiert im Grundbuch nach Hypotheken, Lasten und einstweiligen Verfügungen und bestätigt die Genehmigungen des Bauträgers. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, schließt Ihr Anwalt den Kauf mit einer Vollmacht für Sie ab.
Ihr Anwalt entwirft oder prüft den Kaufvertrag, den beide Seiten unterzeichnen. Innerhalb von 21 Tagen nach der Unterzeichnung wird eine Stempelsteuer von 0,5 % des Kaufpreises fällig; anschließend wird der Vertrag beim Grundbuchamt registriert. Diese Registrierung ist Ihr Schutz: Ihr Anspruch steht im öffentlichen Register, die Immobilie kann also nicht an jemand anderen verkauft oder belastet werden.
Die Frist einhalten — ein nicht registrierter Vertrag schützt deutlich schwächer.
Bei einem Neubau liegt die erste Rate meist bei 30–35 % des Preises bei Unterzeichnung; der Rest verteilt sich zinsfrei auf Raten bis zur Fertigstellung. Bestandsimmobilien werden in der Regel bei Vertragsabschluss vollständig bezahlt.
Ausländische Käufer benötigen eine Kaufgenehmigung der Behörden Nordzyperns (TRNC): Der Antrag geht über das Innenministerium an den Ministerrat und heißt vor Ort PTP. Ihr Anwalt bereitet ihn vor und reicht ihn samt polizeilicher und militärischer Unbedenklichkeitsprüfung ein. Das Verfahren dauert mehrere Monate — einziehen, einrichten und nutzen können Sie die Immobilie bereits währenddessen.
Nur die Übertragung der Urkunde wartet auf die Genehmigung, nicht die Nutzung der Immobilie.
Nach Erteilung der Genehmigung wird die Urkunde (koçan) beim Grundbuchamt auf Ihren Namen übertragen. Dabei fällt eine Übertragungsgebühr an — derzeit rund 12 %, bei einem Erstkauf ist die Hälfte davon oft schon bei der Registrierung zu zahlen — sowie 5 % Mehrwertsteuer bei Neubauten.
Die aktuellen Sätze mit Ihrem Anwalt prüfen: Gebühren, Erstkäufer-Ermäßigungen und die Mehrwertsteuerbehandlung werden von Zeit zu Zeit angepasst.
Mit der Urkunde endet die Betreuung nicht. Wir helfen bei Möblierungspaketen, Versorgungsanschlüssen, der Vermietungsverwaltung in Ihrer Abwesenheit und — wenn es so weit ist — beim Weiterverkauf.
Alle Beträge, Gebühren und Fristen auf dieser Seite sind Richtwerte und ändern sich von Zeit zu Zeit. Die für Ihren Kauf geltenden Sätze und Termine bestätigt Ihr unabhängiger Anwalt.
Sagen Sie uns, was Sie suchen — wir gehen den Ablauf für genau diese Immobilie mit Ihnen durch, samt der Kosten, die Sie einplanen sollten.